Privatkunden
Berufsunfähigkeit-Versicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten bis zu einer fix vereinbarten Altersgrenze eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente,
wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Für Personen unter 40 Jahren ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders Sinnvoll, da die gesetzliche Berufsunfähigkeits- bzw Invaliditätspension meist nicht für den
Lebensunterhalt ausreicht. Für Berufsanfängern, junge Familien, Freiberufler und Selbstständigen oder bei Einkommen über der
ASVG-Höchstbeitragsgrundlage ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert.
Eine große Bedeutung in den Vertragsbedingungen ist der Verzicht des Versicherers auf abstrakte und konkrete Verweisbarkeit.
Abstrakte Verweisung bedeutet:
Sie sind aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage in ihrem bisher ausgeübten Beruf zu arbeiten, wären aber aufgrund Ihrer Fähigkeiten für eine andere Tätigkeit geeignet.
Wenn Ihre Lebensstellung damit gewahrt bleibt, könnte die Versicherung sie auf diese Tätigkeit verweisen und sie gelten nicht als berufsunfähig, wenn in der Polizze und den
dazugehörenden Bedingungen kein Verweisungsverzicht vereinbart wurde.
Konkrete Verweisung bedeutet:
Sie können Ihren derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben, gehen jedoch konkret einer anderen Tätigkeit nach. Wenn diese konkret ausgeübte Tätigkeit Ihrer Ausbildung, ihrer Erfahrung
und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, gelten Sie nicht als berufsunfähig. Hier ist von Bedeutung,
dass Sie diese Tätigkeit nicht nur ausüben könnten, sondern diese auch tatsächlich ausüben.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann entweder als eigenständiges Produkt oder als Zusatz zu einer Lebensversicherung abgeschlossen werden.