Privatkunden
Risiko oder Ablebens-Versicherung
Die Risiko oder Ablebensversicherung dient zur finanziellen Absicherung Ihre Familie oder auch zur Abdeckung von Forderungen der Gläubiger z.B. Banken
Es wird hier über eine Lebensversicherung das Todesfallrisiko für eine bestimmte Person abgedeckt. Die Versicherungssumme ist der Betrag, der bei Eintritt des Versicherungsfalls
geleistet wird. Diese kann auch auf 2 Personen abgeschlossen werden und auf eine bestimmte Laufzeit. Der Eintritt schwerer Krankheiten, die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder andere
mit dem menschlichen Leben direkt verbundene Gefahren, können mitversichert werden und dadurch eine Versicherungsleistung auslösen.
Der Vertragspartner ist der Versicherungsnehmer. Folgende weiteren Personen spielen eine wichtige Rolle im Versicherungsvertrag:
- versicherte Person: Diese Person ist gegen das Ableben versichert und die Versicherungsprämie wird vom Versicherer auf diese Person berechnet. Diese Person muss dem Vertrag zustimmen, ist jedoch sonst nicht am Vertrag beteiligt.
- Beitragszahler: Die Person, die die Prämie bezahlt.
- Bezugsberechtigter: Mit dem Tod der versicherten Person erbringt die Versicherung die Leistung an den Bezugsberechtigten. Normalerweise ist das der Versicherungsnehmer bzw dessen Erben soweit vertraglich nichts anderes bestimmt ist. Der Versicherungsnehmer kann frei bestimmen, wer welche Leistungen erhält. Dieses Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit durch schriftliche Meldung an den Versicherer geändert werden. Nicht Empfehlenswert ist die Eintragung z.B. die gesetzlichen Erben, da die Auszahlung erst nach Abschluss der Erbangelegenheit erfolgen kann.